Treppenlift Zuschuss und Förderung: Wer hilft bei den Kosten?

Möchten Sie in Ihrem Zuhause bleiben, auch wenn das Treppensteigen schwerer fällt? Ein Treppenlift kann Ihnen ein großes Stück Selbstständigkeit und Lebensqualität zurückgeben. Doch wie lässt sich die Anschaffung finanzieren? Wir zeigen Ihnen, welche Zuschüsse für Ihren Treppenlift möglich sind.

Bis zu 4.180 Euro Euro Pflegekassenzuschuss je Person Schon ab Pflegegrad 1 Formulare und Kostenvoranschlag bekommen Sie von uns
Ältere Dame steht lächelnd neben einem Sitzlift auf einer geschwungenen Holztreppe

Wir sind persönlich für Sie da

Sie haben Fragen zum Treppenlift-Zuschuss oder zur Antragstellung? Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Wir erklären Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen und helfen Ihnen bei den nächsten Schritten. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wann es Ihnen am besten passt.

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Ältere Dame steht neben einem Sitzlift im Flur eines Wohnhauses

Treppenlift Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro je Person

Ihre Pflegekasse kann sich mit einer Bezuschussung an den Kosten für Ihren Treppenlift beteiligen. Diese Unterstützung gehört zu den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Die Pflegeversicherung hilft damit, Ihr Zuhause altersgerecht und nach Ihren Bedürfnissen anzupassen. So können Sie sich trotz einer Mobilitätseinschränkung möglichst selbstständig bewegen und weiterhin dort leben, wo Sie sich wohlfühlen.

Diese Voraussetzungen gelten für den Pflegekassenzuschuss

Für den Zuschuss aus der Pflegeversicherung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Beim Beratungstermin gehen wir sie gern gemeinsam mit Ihnen durch. Die Förderfähigkeit Ihres Treppenlifts wird anhand folgender Kriterien geprüft:

  • Sie haben einen anerkannten Pflegegrad. Schon ab Pflegegrad 1 können Sie einen Zuschuss für Ihren Treppenlift erhalten.
  • Ihre Pflegekasse bewertet den Treppenlift als notwendig und sinnvoll. Zum Beispiel, weil Sie Ihr Schlafzimmer im Obergeschoss wieder selbstständig erreichen können oder Angehörige Sie beim Treppensteigen nicht mehr unterstützen müssen.
  • Sie haben den Zuschuss noch nicht für eine andere wohnumfeldverbessernde Maßnahme verbraucht.
  • Der Zuschuss für den Treppenlift wird zum richtigen Zeitpunkt beantragt. Sie müssen den Antrag vor dem Kauf und Einbau Ihres Treppenlifts einreichen und möglichst die Bewilligung abwarten. So vermeiden Sie, dass Sie die Kosten am Ende allein tragen müssen.

Auch in einer Mietwohnung ist ein Treppenlift möglich: Mieter können von ihrem Vermieter die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen (§ 554 BGB). Klären Sie das vor dem Einbau mit Ihrem Vermieter.

Zuschuss für den Treppenlift bei Pflegegrad 1 bis 5

Ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5: Die maximale Förderhöhe ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. Ihre Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro Euro je pflegebedürftiger Person übernehmen. Wie viel Sie tatsächlich erhalten, hängt von den anerkannten Gesamtkosten ab, und damit auch, wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt. Einen ersten Überblick gibt Ihnen unser Rechner für den Pflegekassenzuschuss.

Mehrere Menschen mit Pflegegrad in einem Haushalt

Sie leben mit Ihrem Partner oder anderen pflegebedürftigen Menschen zusammen? Dann kann der Zuschuss für Ihren Treppenlift höher ausfallen als bei Einzelpersonen. Für jede pflegebedürftige Person sind bis zu 4.180 Euro Euro möglich, insgesamt bis zu 16.720 Euro Euro für eine gemeinsame wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Die Pflegekasse prüft die Förderfähigkeit und wie hoch der Zuschuss in Ihrer gemeinsamen Wohnsituation ausfallen kann.

Treppenlift Zuschuss beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Den Antrag für den Zuschuss für Ihren Treppenlift stellen Sie vor dem Kauf und Einbau direkt bei Ihrer Pflegekasse. Dafür müssen Sie keinen komplizierten Antrag ausfüllen. Ein formloses Schreiben reicht aus. Mit den richtigen Unterlagen ist die Antragstellung gut zu schaffen. Und wenn Sie Fragen haben, sind wir gern für Sie da.

Ihr Antrag bei der Pflegekasse in drei Schritten

1. Kostenvoranschlag einholen: Wir besuchen Sie kostenlos zu Hause, schauen uns Ihren Treppenverlauf und Ihre Wohnsituation an und erstellen ein individuelles Angebot. Darin finden Sie die voraussichtlichen Gesamtkosten für Ihren Treppenlift einschließlich Montage. So können Sie einschätzen, welcher Eigenanteil nach dem Zuschuss bleibt.
2. Zuschuss für den Treppenlift beantragen: Reichen Sie den Kostenvoranschlag zusammen mit Ihrem formlosen Antrag auf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bei Ihrer Pflegekasse ein. Beschreiben Sie in einem kurzen Begründungsschreiben, weshalb Ihnen das Treppensteigen schwerfällt und wie der Lift Ihnen hilft. Hilfreich ist eine Beschreibung Ihres Alltags: welche Räume Sie über die Treppe erreichen müssen, etwa Schlafzimmer oder Bad, und wobei Ihnen der Lift Wege abnimmt.
3. Bewilligung abwarten: Sobald Ihre Pflegekasse den Zuschuss für Ihren Treppenlift bewilligt hat, können Sie Ihren Treppenlift verbindlich bestellen. Wir vereinbaren mit Ihnen den Liefertermin und kümmern uns um den fachgerechten Einbau.

So lange dauert die Entscheidung der Pflegekasse

In der Regel muss Ihre Pflegekasse innerhalb von drei Wochen nach Eingang Ihres Antrags über den Zuschuss für Ihren Treppenlift entscheiden. Wird der Medizinische Dienst beteiligt, beträgt die Frist fünf Wochen. Entscheidet die Pflegekasse nicht innerhalb dieser Frist, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Während Sie auf die Entscheidung warten, sind wir für Ihre Fragen da.

Falls Sie keine Rückmeldung erhalten, fragen Sie am besten schriftlich bei Ihrer Pflegekasse nach. Klären Sie vor der verbindlichen Beauftragung, ob der Zuschuss für Ihren Treppenlift bewilligt wird. So haben Sie möglichst früh Gewissheit über Ihre Förderung.

Formulare, Zuschuss-Generator und Kostenvoranschlag: So unterstützen wir Sie

Sie müssen sich nicht allein durch die Antragsunterlagen arbeiten. Wir stellen Ihnen die passenden Formulare zur Verfügung und helfen Ihnen mit unserem Zuschuss-Generator, Ihren Antrag vorzubereiten. Den Kostenvoranschlag für Ihren Treppenlift erhalten Sie nach unserer kostenlosen Beratung bei Ihnen zu Hause.

Den Antrag reichen Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse ein. Wir erklären Ihnen gern, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und wie es nach der Bewilligung weitergeht.

Sie kümmern sich um Ihre Eltern? Dann haben Sie wahrscheinlich schon genug zu organisieren. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und unterstützen Sie und Ihre Eltern bei der Vorbereitung des Zuschusses für den Treppenlift. So wissen Sie, was als Nächstes zu tun ist. Gern können Sie beim Beratungstermin dabei sein oder uns vorab anrufen, wenn Ihre Eltern weiter weg wohnen. Wir besprechen gemeinsam, welche Unterlagen für den Antrag nötig sind, und Sie behalten den Überblick, ohne alles allein stemmen zu müssen. Denken Sie dabei auch an sich.

Welcher Treppenlift passt zu Ihrem Zuhause?

Jede Treppe ist anders, und auch Ihre Wünsche sind ganz persönlich. Ob gerade oder kurvig: Wir schauen gemeinsam, welcher Sitzlift zu Ihrem Treppenverlauf und Ihrer Wohnsituation passt. Bei Sonilift haben wir uns ganz auf Sitzlifte spezialisiert.

Mit unserem Konfigurator können Sie uns schon vorab ein wenig über Ihre Treppe erzählen. Anschließend beraten wir Sie gern persönlich, kalkulieren die Kosten individuell und zeigen Ihnen, welcher Zuschuss für Ihren Treppenlift infrage kommt.

Sitzlift mit rotem Sitz an einer Treppe in einem hellen Flur

Ihr Treppenlift-Konfigurator: in wenigen Schritten zum Angebot

Sie möchten sich zuerst in Ruhe selbst orientieren? Unser Konfigurator führt Sie mit wenigen Klicks durch Angaben zu Treppe und Wunschausstattung und zeigt Ihnen, ab welchem Preis die passende Anschaffung beginnt. Am Ende hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen, um Ihr individuelles Angebot zu besprechen.

KfW-Förderung für Ihren Treppenlift

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann bei der Barrierereduzierung und dem altersgerechten Umbau Ihres Zuhauses eine Anlaufstelle sein. Ob eine KfW-Förderung für Ihren Treppenlift infrage kommt, erfahren Sie mit unserem KfW-Rechner.

KfW-Förderung prüfen →
Sitzlift an einer schmalen Treppe mit schwarzem Stahlgeländer in einem hellen Wohnraum

Weitere Kostenträger: Wer außer der Pflegekasse zahlt?

Nicht immer ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner für die Förderung Ihres Treppenlifts. Je nachdem, warum Sie den Sitzlift benötigen, kann ein Zuschuss für Ihren Treppenlift oder eine Kostenübernahme durch andere Stellen möglich sein:

  • Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung: Benötigen Sie den Treppenlift nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit, kann Ihre Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein.
  • Haftpflichtversicherung: Ist Ihre Mobilitätseinschränkung durch einen Unfall entstanden, den jemand anderes verschuldet hat, kann dessen Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen.
  • Sozialamt: Auch das Sozialamt kann eine Anlaufstelle sein. Ob eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss für Ihren Treppenlift möglich ist, wird im Einzelfall entschieden.
  • Förderbanken: Einige Förderbanken der Bundesländer unterstützen barrierereduzierende Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld durch zinsgünstige Darlehen. Welche Fördermöglichkeiten für Ihren Treppenlift bestehen, hängt vom jeweiligen Programm ab.

Sie sind unsicher, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist? Sprechen Sie uns gern an. Wir schauen gemeinsam, welche Möglichkeiten für Ihre Situation infrage kommen.

Treppenlift steuerlich absetzen als außergewöhnliche Belastung

Neben einem Zuschuss für Ihren Treppenlift können Sie möglicherweise auch über Ihre Steuererklärung die finanzielle Belastung für die Anschaffung eines Lifts verringern. Die Kosten für Anschaffung und Unterhalt Ihres Treppenlifts können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Welche Kosten das Finanzamt anerkennt, prüft es im Einzelfall.

Absetzbar auch mit Förderung

Sie haben bereits einen Zuschuss für Ihren Treppenlift erhalten? Auch dann können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Die Rechnung für Ihren Treppenlift bekommen Sie von uns nach dem Einbau. Bewahren Sie sie zusammen mit dem Zahlungsnachweis und dem Förderbescheid gut auf, dann haben Sie alles zur Hand, wenn das Finanzamt danach fragt.

Ohne formalen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit

Für die steuerliche Anerkennung Ihres Treppenlifts benötigen Sie nicht zwingend ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 6. Februar 2014 (VI R 61/12) entschieden. Das Finanzamt prüft Ihren Fall individuell.

Förderung in Ihrem Bundesland

Ihr Zuhause soll zu Ihnen passen, auch wenn sich Ihre Bedürfnisse verändern. Dabei stehen Sie nicht allein da: Mehrere Bundesländer unterstützen mit eigenen Programmen Menschen, die ihr Wohnumfeld altersgerecht gestalten möchten. Je nach Bundesland wird die Barrierereduzierung mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehen gefördert. Welches Programm für Sie infrage kommt, finden wir gern gemeinsam mit Ihnen heraus.

Welche Unterstützung an Ihrem Wohnort möglich ist, erfahren Sie mit unserem Förderrechner.

Regionale Förderung prüfen →
Sitzlift an einer weiß-hölzernen Treppe mit gedrechselten Geländerstäben

Noch kein Pflegegrad oder Antrag abgelehnt?

Sie haben noch keinen anerkannten Pflegegrad? Dann können Sie diesen bei Ihrer Pflegekasse zunächst beantragen. Auch wenn Ihr Antrag auf einen Treppenlift-Zuschuss abgelehnt wurde, gibt es möglicherweise andere Wege zur Kostenübernahme, etwa über die Berufsgenossenschaft oder das Sozialamt. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten infrage kommen und an wen Sie sich wenden können.

Treppenlift und Krankenkasse →

Häufige Fragen zum Treppenlift Zuschuss

Wer zahlt einen Treppenlift?
Ab Pflegegrad 1 kann Ihre Pflegekasse den Treppenlift mit bis zu 4.180 Euro Euro bezuschussen. Benötigen Sie den Lift nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit, kann auch Ihre Berufsgenossenschaft oder gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein. Weitere Möglichkeiten bieten unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt, Förderprogramme der Bundesländer und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Welcher Pflegegrad ist für den Zuschuss nötig?
Ein anerkannter Pflegegrad 1 genügt bereits. Die maximale Förderhöhe von bis zu 4.180 Euro Euro je pflegebedürftiger Person ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. Sie müssen also keinen höheren Pflegegrad abwarten, bevor Sie den Antrag stellen. Wie viel Sie tatsächlich erhalten, hängt von den anerkannten Gesamtkosten ab.
Wie beantrage ich den Zuschuss für den Treppenlift bei der Pflegekasse?
Holen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag für Ihren Treppenlift ein. Diesen reichen Sie zusammen mit einem Antrag auf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bei Ihrer Pflegekasse ein. Ein formloser Antrag ist grundsätzlich möglich. Beschreiben Sie darin, weshalb der Treppenlift Ihnen den Alltag erleichtert. Stellen Sie den Antrag vor dem Kauf und warten Sie die Bewilligung ab. Bei der Vorbereitung helfen wir Ihnen gern.
Was passiert, wenn die Pflegekasse nicht rechtzeitig entscheidet?
Ihre Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Wird der Medizinische Dienst beteiligt, beträgt die Frist fünf Wochen. Entscheidet die Pflegekasse nicht innerhalb dieser Frist, gilt der Antrag als genehmigt. Klären Sie Ihren Anspruch am besten schriftlich, bevor Sie den Treppenlift bestellen.
Kann ich den Treppenlift ohne Attest von der Steuer absetzen?
Ja, ein amtsärztliches Gutachten ist für die steuerliche Anerkennung eines medizinisch notwendigen Treppenlifts nicht zwingend erforderlich. Das Finanzamt prüft, welche Kosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können.
Gibt es mehr Zuschuss für Ihren Treppenlift, wenn zwei Menschen mit Pflegegrad im Haushalt leben?
Ja, für jede pflegebedürftige Person sind bis zu 4.180 Euro Euro möglich. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad in einem Haushalt, kann die Pflegekasse für die gemeinsame Umbaumaßnahme insgesamt bis zu 16.720 Euro Euro gewähren. Ihre Pflegekasse prüft den Einzelfall.

Ihr Treppenlift Zuschuss: Wir beraten Sie gern bei Ihnen zu Hause

Sie möchten wissen, welcher Treppenlift zu Ihrem Zuhause passt und wie Sie den Zuschuss für Ihren Treppenlift erhalten können? Wir besuchen Sie kostenlos zu Hause, schauen uns Ihre Treppe an und nehmen uns Zeit für Ihre Wünsche und Fragen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihnen den Alltag erleichtert und ein großes Stück Lebensqualität zurückgibt. Sie sind gut aufgehoben: Wir haben bereits 15.000 Anlagen montiert, und um Montage und Service kümmern sich ausschließlich unsere eigenen, festangestellten Servicetechniker.

Dabei begleiten wir Sie von der ersten Beratung über alle Fragen zum Zuschuss für Ihren Treppenlift bis zum Einbau. Denn unser Anspruch ist: Wir kommen als Fremde und gehen als Freunde.

Prüfen Sie, welcher Lift für Ihren Zuschuss infrage kommt →
Ältere Dame sitzt lächelnd auf einem Sitzlift an einer geschwungenen Treppe

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