Treppenlift und Krankenkasse: Wer hilft bei den Kosten?
Ob für Sie selbst oder für Ihre Eltern: Wenn es um einen Treppenlift geht, ist die Krankenkasse für viele die erste Adresse. Zuständig für die Bezuschussung ist die Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Wir zeigen Ihnen, was das für Sie bedeutet und begleiten Sie vom ersten Gespräch an, bis Sie Ihr Zuhause wieder ganz für sich haben.

Treppenlift in Ihrer Nähe finden
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und Sie sehen sofort, wer bei uns für Ihr Gebiet zuständig ist. Gibt es für Ihren Ort eine eigene Seite, führt Sie der Finder direkt dorthin.
Sie haben Fragen zu Treppenlift und Krankenkasse: Wir hören zu
Welche Kasse ist zuständig und was brauchen Sie für den Antrag auf einen Pflegegrad? Solche Fragen beantwortet Ihnen unser Neukundenservice in Bocholt gern am Telefon. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen die nächsten Schritte und vereinbaren auf Wunsch einen kostenlosen Termin bei Ihnen zu Hause.

Treppenlift und Krankenkasse: Warum die Pflegekasse zuständig ist
Vielleicht kennen Sie das: Sie stehen vor der Treppe und überlegen, ob Sie sich den Weg nach oben noch zutrauen. Wenn die Treppe zur täglichen Herausforderung wird, stellt sich auch die Frage, welche finanzielle Unterstützung es gibt. Wer wegen eines Treppenlifts zuerst bei der Krankenkasse anruft, ist auf dem richtigen Weg. Die Pflegekasse ist organisatorisch bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Den Pflegekassenzuschuss zahlt aber die Pflegeversicherung. Auch für die Antragstellung ist sie deshalb Ihr Ansprechpartner.
Der Grund dafür steht im Gesetz. Für einen Treppenlift ist die Krankenkasse nicht zuständig, weil er kein Hilfsmittel nach § 33 SGB V ist. Ein Treppenlift gilt stattdessen als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Mit dieser Wohnraumanpassung wird Ihr Wohnumfeld altersgerecht und Sie behalten eine möglichst selbstständige Lebensführung in Ihrer gewohnten Wohnsituation.
Was die Krankenkasse beim Treppenlift für Sie tut
Für den Treppenlift bleibt Ihre Krankenkasse die erste Anlaufstelle. Über sie erreichen Sie Ihre Pflegeversicherung, bei der Sie den Pflegegrad und den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse selbst ist dagegen nicht vorgesehen, weder für die Anschaffung noch für den Eigenanteil, der nach dem Zuschuss bleibt. Wie sich Preis und Eigenanteil zusammensetzen, lesen Sie auf unserer Seite zu den Treppenlift Kosten.
Für Sie ändert sich durch die Zuständigkeit wenig: Sie wenden sich an dieselbe Kasse, nur an eine andere Abteilung. Für den Zuschuss genügt ein formloser Antrag. Wir erklären Ihnen beim kostenlosen Termin bei Ihnen zu Hause gern, welche Unterlagen Ihre Pflegekasse für die Bewilligung des Zuschusses von Ihnen braucht.

Noch kein Pflegegrad? So machen Sie den ersten Schritt
Der Antrag auf einen Pflegegrad fällt vielen nicht leicht. Er öffnet Ihnen aber den Weg zu Leistungen, mit denen Sie länger selbstbestimmt in Ihrem Zuhause leben können. Der Weg dorthin ist klar geregelt und Sie gehen ihn über dieselbe Stelle, die Sie schon kennen.
Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, die Sie über Ihre Krankenkasse erreichen. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, klärt der Medizinische Dienst (früher MDK) bei der Begutachtung. Für das Gespräch hilft es, wenn Sie vorher aufschreiben, wo es im Alltag schwerfällt, zum Beispiel beim Weg ins Schlafzimmer oder ins Bad im Obergeschoss. Auf dieser Grundlage entscheidet die Kasse über die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade, die die früheren Pflegestufen abgelöst haben. Sobald Ihr Pflegegrad anerkannt ist, kann es mit der Beantragung des Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen weitergehen.
Sie kümmern sich um Ihre Mutter oder Ihren Vater und haben die Unterlagen gerade auf dem Tisch? Dass Sie sich diese Arbeit machen, zeigt, wie viel Ihnen Ihre Familie bedeutet. Wenn Sie für Ihre Eltern den Treppenlift bei der Krankenkasse anfragen, kommen oft viele Fragen auf einmal. Sie müssen das nicht allein stemmen. Wir nehmen Ihnen ab, was wir abnehmen können.
Wenn die Kasse ablehnt: Ihr Weg zum Widerspruch
Ihre Krankenkasse hat Ihren Treppenlift abgelehnt? Gemeint ist dann der Bescheid der Pflegekasse, denn sie entscheidet über den Zuschuss. Kommt statt der Bewilligung eine Ablehnung der Kostenübernahme, ist das enttäuschend, gerade wenn Sie sich auf den Lift schon gefreut haben. Lassen Sie sich von einem ersten Nein nicht entmutigen. Das Gesetz gibt Ihnen klare Fristen, und Sie stehen dabei nicht allein da.
Widerspruch: Frist und Form
Gegen eine Ablehnung legen Sie innerhalb eines Monats nach dem Bescheid schriftlich Widerspruch ein. Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, haben Sie ein Jahr Zeit. Beschreiben Sie in Ihrem Schreiben, welche Räume Sie ohne Treppenlift kaum noch erreichen und wie er Ihren Alltag zu Hause erleichtert. So zeigen Sie der Kasse, warum der Lift für Sie eine notwendige wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist.
Treppenlift & Krankenkasse: Wer Sie dabei unterstützt
Hilfe beim Widerspruch bekommen Sie bei der Pflegeberatung, bei Sozialverbänden wie SoVD und VdK oder bei Fachanwälten. Auch die Verbraucherzentrale informiert zur Wohnraumanpassung. Wir lassen Sie mit dem Bescheid ebenfalls nicht allein: Gern erklären wir Ihnen, was in Ihrem Kostenvoranschlag steht, damit Sie im Widerspruch darauf verweisen können.
Bleibt es bei der Ablehnung, ist eine Kostenübernahme durch andere Stellen möglich, etwa durch die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall oder durch das Sozialamt. Ist eine Berufsgenossenschaft oder ein anderer Träger zuständig, geht dieser der Pflegekasse vor. Finanzierungshilfen bieten außerdem Förderbanken der Bundesländer und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihrem Zuschuss zur Barrierereduzierung. Ob die KfW Ihren Umbau bezuschusst, welche Förderhöhe Ihr Bundesland vorsieht und welche weiteren Fördermöglichkeiten es gibt, zeigen Ihnen unser KfW-Rechner und unser Rechner für regionale Förderung.

Treppenlift bei jeder Krankenkasse: Wir beraten Sie unabhängig von Ihrer Kasse
Als inhabergeführtes Unternehmen aus dem westfälischen Bocholt sind wir deutschlandweit im Einsatz und begleiten Familien, die genau vor Ihrer Frage stehen. Sonilift arbeitet mit keiner einzelnen Kranken- oder Pflegekasse zusammen. Für Sie heißt das: Beratung und Kostenvoranschlag sind gleich, egal bei welcher Kasse Sie versichert sind. Für Ihren Treppenlift macht Ihre Krankenkasse deshalb keinen Unterschied. Im Kostenvoranschlag sehen Sie, welchen Betrag die Pflegekasse bezuschussen kann.
Beim Termin bei Ihnen zu Hause nehmen wir uns Zeit, schauen uns Ihre Wohnsituation an und planen Ihren Sitzlift passend zu Treppenform und Treppenverlauf. Mit ihm wird Ihr Zuhause altersgerecht, ohne dass Sie umziehen müssen. Der Sitzlift ist dabei ein Helfer für die Tage, an denen die Treppe schwerfällt. An guten Tagen nehmen Sie weiter die Treppe, an den anderen fahren Sie bequem im Sitzen nach oben und sind wieder überall in Ihrem Haus dabei. Unser Versprechen: Wir kommen als Fremde und gehen als Freunde.
Sie benötigen einen Plattformlift oder Hublift? Auch wenn wir auf Sitzlifte für gerade und kurvige Treppen spezialisiert sind, empfehlen wir Ihnen gerne einen unserer vertrauenswürdigen Partner weiter.

Was Kunden über uns sagen
Kunden loben die kompetente Beratung und den zuverlässigen Service, wobei mehrere die schnelle Montage und freundlichen Techniker hervorheben. Die Einweisung und Wartung erfolgen stets pünktlich und professionell, was durchweg positiv bewertet wird.
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Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
Häufige Fragen zu Treppenlift und Krankenkasse
Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?
Muss ich den Treppenlift bei der Krankenkasse beantragen?
Ist ein Treppenlift ein Hilfsmittel der Krankenkasse?
Wer stellt meinen Pflegegrad fest?
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?
Arbeitet Sonilift mit meiner Krankenkasse zusammen?
Denn am schönsten ist es Zuhause.
Sie haben Fragen zur Krankenkasse und Ihrem Treppenlift oder wünschen sich eine erste Orientierung? Wir sind persönlich für Sie da! Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an. Ihre exklusive Durchwahl zu uns lautet: {{company.phone}} (Anruf gratis – {{telefon_zeiten}})
